Eine Erklärung zur Herkunft der Redewendung (Überschrift) fand ich im Netz unter https://gfds.de/9015-2/.
Einen Willen, die Obdach- und Wohnungslosigkeit von Menschen in Köln zu überwinden, mehr bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen kann ich bei der hiesigen Stadtverwaltung, aber auch den politischen Gremien des Rat nicht erkennen. Auch wenn die entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit den Eindruck erwecken will das man das Problem erkannt und verstanden hat und um Lösungen bemüht ist. Mir ist bewusst das es Faktoren gibt die die Kommunen und die Kommunalpolitik nicht beeinflussen können. Andererseits ist es aber wie gesagt eine Frage des Willen.
(Vorübergehende) Nutzung von Leerstand
Eine Frage die ich mir stelle, warum noch niemand der Verantwortlichen darauf gekommen ist hierzuland Wächter Wohnen stärker zu nutzen. Wohn- oder Gewerbeimmobilien die leerstehen. Beispielsweise bei zwei Objekten in der Kölner Innenstadt. In direkter Nachbarschaft zum Hauptbahnhof.
Beim Wächter wohnen zahlen die Menschen eine kleine Miete und müssen dafür im Gegenzug, dass kann von Objekt zu Objekt unterschiedlich sein, kleine Hausmeistertätigkeiten übernehmen und quasi darauf achten dass das Gebäude kein Opfer von Vandalismus wird. Hat natürlich den Nachteil das sie aus dem Gebäude raus müssen wenn es verkauft wird. Wenn man bedenkt das diese in der Regel mehrere Jahre leerstehen, unverständlich.
Unverständlich auch das die Kommunen, in dem Fall die Stadt Köln, nicht tätig werden und sich von sich aus darum bemühen die leerstehenden Objekte zu erwerben. Die miserable und selbstverschuldete Haushaltslage der Stadt ist für mich kein Argument. Wenn der städtische Haushalt die Mittel nicht hergibt, bemüht man sich um Mittel aus den Haushalten des Land Nordrhein-Westfalen, des Bund und der Europäischen Union. Abgesehen davon das es langfristig billiger ist Gebäude zu besitzen und selbst zu nutzen, statt sie für teuer Geld zu mieten.
Wenn wie in beiden Fällen die Objekte ehemals als Hotels genutzt wurden bietet es sich an diese als Unterbringung für wohnungssuchende Menschen zu nutzen. Obdachlose. Wohnungslose. Geflüchtete. Studierende. Zwar kenne ich mit dem Mietrecht nicht aus, ein entsprechender Paragraph der es verbietet ehemalige Hotelzimmer als Wohnraum zu nutzen und zu vermieten ist mir zumindest nicht bekannt.