Zum Thema gibt es aktuell einen Beitrag (https://www.nordkurier.de/regional/anklam/obdachlos-und-dann-stadt-verlangt-8-74-euro-pro-tag-fuer-unterbringung-4872357) im Nordkurier. Wenn ihr mehr dazu sagen könnt wie das in der Gemeinde, Stadt wo ihr lebt gehandhabt wird, seid ihr eingeladen hier, an dieser Stelle einen entsprechenden Kommentar zu hinterlassen. Meiner Kenntnis nach gibt es durchaus Unterschiede vor Ort. Das grundsätzliche Schema ist allerdings überall das gleiche.
Die entsprechenden Informationen, die die Stadt Köln auf ihrer Homepage veröffentlichte, sind verwirrend. Bei den Hilfen bei akuter Obdachlosigkeit heißt es, dass für die Unterbringung keine Gebühren anfallen (siehe https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00708/index.html). Wogegen man in der Übersicht der Notschlafstellen schrieb, dass die Menschen sich an den Kosten beteiligen müssen wenn sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen (siehe https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00871/index.html).
Was denn jetzt?
Nachfolgend will ich versuchen Licht ins Dunkle zu bringen. Dabei orientiere ich mich an eigenen Erfahrungen mit und Kenntnissen aus dem Kölner Hilfesystem.
Gebühren?
Ich lebe seit einigen Jahren in Köln. Ein konkreter Fall, wo jemand der in einer Notunterkunft übernachtete Gebühren zahlen musste ist mir nicht bekannt. Die dortige Unterbringung ist für Menschen die nichts haben oder die Grundsicherung beziehen kostenfrei.
Bei den anderen Unterkünften, da gibt es im hiesigen Hilfesystem verschiedene Angebote, ist das anders. Wenn man über genug Einkommen verfügt muss man selbst zahlen. Wenn man mittellos ist oder Grundsicherung bezieht werden diese über die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen. Bei den Einfachhotels zahlt in dem Fall das Sozialamt die Kosten für die Unterbringung direkt an die Betreiber. Dazu hatte ich vor langem ein Gespräch mit einem ehemaligen Mitbewohner. Der beantragte eine Übernahme der Kosten der Unterkunft. Diese wurde abgelehnt, mit der Begründung er habe genug Einkommen um diese selbst zu tragen. Er rechnete mir vor was dann von seinem Gehalt noch übrig war, es war nicht genug um den monatlichen Lebensunterhalt ausreichend zu finanzieren.
Konkreter Ablauf?
Wenn man bei einem Träger vorspricht, um einen Platz in einem Wohnheim oder BeWo (Betreutes Wohnen) zu bekommen gibt es ein Aufnahmegespräch. Dort redet man auch über die Einkommenssituation und die Kosten der Unterbringung. Ist ein Platz frei, wird man in der Regel aufgenommen. Auch dann wenn die Übernahme der Kosten der Unterkunft noch nicht abschließend geklärt ist. Man bekommt Unterstützung bei der Beantragung dieser.
Wurde positiv entschieden, bleibt man in der Unterkunft bis man eine eigene Wohnung hat, beziehungsweise die begrenzte Verweildauer erreicht ist (bei den meisten Wohnheimen liegt sie bei zwei Jahren).
Wurde negativ entschieden, heißt dass das man vielleicht noch eine Nacht bleiben kann, aber am nächsten Tag wieder am Anfang steht.
Kosten der Betreuung?
Diese kann man nicht mit den Kosten für die Unterbringung vergleichen. Das sind unterschiedliche Punkte. Aber auch hier gilt, wenn man genug Einkommen hat muss man diese selbst tragen. Diese sind dann gedeckelt und gestaffelt, abhängig von der Höhe des Einkommen. Abhängig davon unter welchem Paragraphen des Sozialgesetzbuch eine Aufnahme erfolgt gibt es in Köln zwei Kostenträger.
Stadt Köln
LVR (Landschaftsverband Rheinland)
Nachteil dieses System?
Es gibt, unabhängig davon wie lange man in einem Wohnheim oder Betreutem Wohnen bleiben kann halbjährliche Hilfeplangespräche. Bei diesen schaut man welche Fortschritte man beim erreichen seiner Ziele machte. Abhängig davon können die Träger der Unterkünfte oder die Kostenträger entscheiden nicht zu verlängern. Was bedeutet dass das Rad sich wieder von vorne dreht.